"Die Anhebung des Schwellenwertes für Sofortabschreibungen von 410,- € auf 800,- € ist eine sehr positive Nachricht für den Mittelstand“, erklärte der Landesvorsitzende der Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung Hessen (MIT), Frank Hartmann, in Fulda.
Ab dem 01. Januar 2018 soll die neue Abschreibungsgrenze wirksam werden. Dies bedeute gerade für viele kleinere und mittlere Betriebe und Freiberufler eine erhebliche Erleichterung und weniger Bürokratie.
Wirtschaftsgüter im Nettowert bis 800,- € können dann im Jahr der Anschaffung in vollem Umfang abgeschrieben und steuermindernd als Betriebsausgabe geltend gemacht werden.
Eine lange Forderung der MIT sei damit erfüllt worden, erklärte Hartmann.
Dies bringe höhere Abschreibungsmöglichkeiten und weniger bürokratischen Aufwand.
09.03.2017, 12:36 Uhr Frank Hartmann, MIT Hessen, Vorsitzender
Diese Webseite verwendet Cookies, die notwendig sind, um die Webseite zu nutzen. Weiterhin verwenden wir Dienste von Drittanbietern, die uns helfen, unser Webangebot zu verbessern (Website-Optmierung). Für die Verwendung bestimmter Dienste, benötigen wir Ihre Einwilligung. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit widerrufen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Technisch notwendige Cookies (Übersicht) Die notwendigen Cookies werden allein für den ordnungsgemäßen Gebrauch der Webseite benötigt.
Javascipt Dieser Cookie (PHPSESSION) wird gesetzt, ob zu prüfen, ob Cookies generell verwendet werden können und speichert dies in einer eindeutigen ID.
Cookie-Verwaltung Diese Cookies ("cookiehinweis1","cookiedritt") speichert Ihre gewählte Einstellungen zum Cookie-Management.
Cookies von Drittanbietern (Hinweis) Derzeit verzichten wir auf Scripte von Drittanbietern auf der Webseite.